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Verordnung über die Prüfung von Bargeld – BargeldPrüfV

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1(Fundstelle:
2BGBl. I 2012, 2710)


Name des Meldepflichtigen (Bargeldakteur)
BMS-Kundennummer
Berichtszeitraum:
1.
Operationale Daten zu kundenbedienten Systemen

Anzahl der bearbeiteten Banknoten davon: Anzahl der an Kunden wieder ausgegebenen Banknoten
(Hinweis: Bei der Bundesbank eingezahlte Banknoten sind hier nicht auszuweisen.)
davon: Anzahl nicht umlauffähiger Banknoten
  5 €
 10 €
 20 €
 50 €
100 €
200 €
500 €
2.
Operationale Daten zu beschäftigtenbedienten Systemen

Anzahl der bearbeiteten Banknoten davon: Anzahl der an Kunden wieder ausgegebenen Banknoten
(Hinweis: Bei der Bundesbank eingezahlte Banknoten sind hier nicht auszuweisen.)
davon: Anzahl nicht umlauffähiger Banknoten
  5 €
 10 €
 20 €
 50 €
100 €
200 €
500 €
3.
Anzahl der durch kundenbediente Systeme und Geldautomaten ausgegebenen Euro-Banknoten

Stück Banknoten

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25